Geld verdienen mit Fotografie

 

Fotografieren ist ein Hobby, welches mittlerweile von sehr vielen Menschen ausgeübt wird. Vielen entdecken ihre Liebe zu der Tätigkeit und fragen sich, ob sie mit dem fotografieren oder den gemachten Fotos nicht auch Geld verdienen können. Womit sich natürlich auch Fragen auftun, ob man eigentlich ein Gewerbe anmelden muss, ab wann man steuerpflichtig ist und so weiter. Sehen wir uns also an, welche Möglichkeiten es gibt mit Fotografie Geld zu verdienen und was dabei zu beachten ist. 
(Bitte beachte: Das folgende bezieht sich auf die Situation in Österreich* und ist keine verbindliche Rechtsberatung. Wenn du vorhast mit Fotos Geld zu verdienen, informiere dich bei den zuständigen Stellen noch einmal im Detail.)

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Die Dienstleistung Fotografie anbieten und Aufträge annehmen. Gewerbeanmeldung nötig.

 

Wenn Du die Dienstleistung Fotografie anbieten und Aufträge wie beispielsweise Hochzeitsfotografie, Familien- und Porträtfotos, Werbefotos* etc. annehmen möchtest, kommst Du um die Anmeldung eines Gewerbes nicht herum. Auch wenn Du das Ganze nur so nebenbei machen und Dir dann und wann ein bisschen etwas dazuverdienen möchtest, wird Dir diese Anmeldung nicht erspart bleiben. Die Definition für „Gewerbsmäßigkeit“ wird auf der WKO-Seite so angegeben: „Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird. … „

Das klingt zwar erst einmal, als gäbe es da einen gewissen Spielraum. Der ist jedoch sehr klein. Beispielsweise gilt bereits das alleinige Anbieten der Dienstleistung an einen größeren Personenkreis als Gewerbeausübung. Also auch, wenn Du jetzt nur mal auf Facebook ein bisschen Werbung machst*, um zu sehen, ob Dein Angebot angenommen werden würde, kann Dir das schon als Gewerbeausübung ausgelegt werden. 
Auch sonst bleibt da nicht viel Spiel. Mehr zur Gewerbeanmeldung erfährst Du weiter unten. 

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Verkauf von Fotos, Kalendern, Fotokunst

 

Eine zweite Möglichkeit mit Fotos Geld zu verdienen, ist natürlich deren Verkauf. Man kann seine Fotos auf Stock-Börsen hochladen, wo sie zum Verkauf angeboten werden, oder man produziert Kalender, Bildbände oder ähnliches und verkauft diese. Weiter kann man natürlich auch Künstler sein, seine Fotos in Galerien ausstellen und so verkaufen.*
Wenn man alleine vom Verkauf seiner Bilder lebt und wenn diese Bilder nicht im Auftrag dritter entstanden sind, benötigt man in der Regel keine Gewerbeanmeldung. Beziehungsweise kann man auch gar kein Gewerbe dafür anmelden, da die entsprechenden Tätigkeiten in der Gewerbeordnung nicht erfasst sind. Man fällt dann meist in die Kategorie „Neue Selbstständige“.
ABER VORSICHT: Dies entbindet logischerweise nicht von Steuerpflicht und Pflichtversicherung! Das einzige was man sich erspart sind die Zahlungen an die Kammer…*

Geld verdienen mit Fotografie – Steuer und Pflichtversicherung

 

Unabhängig davon, ob man nun als gewerblicher Fotograf oder als neuer Selbstständiger tätig ist, muss man die Aufnahme seiner Tätigkeiten dem Finanzamt melden und jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben*. Auch wenn man nur nebenberuflich fotografiert und dabei mehr als 730 Euro an Einkünften erzielt, muss man eine Steuererklärung abgeben. (Link mit weiterführenden Details findest du unten)
Wer ein Gewerbe anmeldet, bekommt kurze Zeit später auch ein freundliches Schreiben von der SVA, die einem die frohe Botschaft verkündet, dass man nun Kranken-Unfall- und Pensions- pflichtversichert* ist und wie viel man fortan dafür bezahlen darf. Das ist nicht wirklich billig. Man kann sich jedoch von der Pensions- und Krankenversicherung ausnehmen lassen, darf dann aber mit seinen Einkünften 5361,72 Euro und seinem Umsatz 30000 Euro (Stand 2019) nicht überschreiten. Weiterhin bezahlen muss man den im Vergleich geringen Betrag der Unfallversicherung.
Auch wer neuer Selbstständiger ist und die obigen Bedingen erfüllt, muss sich in der SVA entsprechend Pflicht-versichern.

Gewerbeanmeldung als Fotograf – so funktioniert es

 

Wer mit Fotografie Geld verdienen möchte, wird in den allermeisten Fällen ein Gewerbe als Berufsfotograf anmelden müssen. Dies ist seit einigen Jahren ein freies Gewerbe, was bedeutet, dass man zur Anmeldung keinen Befähigungsnachweis erbringen muss. Wer also die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen für eine Gewerbeanmeldung erfüllt, kann Berufsfotograf werden, auch wenn er zuvor noch nie eine Kamera in der Hand hatte.  
Zuständige Stelle ist – je nach Standort – die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt, oder in Wien das Magistratische Bezirksamt. 

Es empfiehlt sich, vor der Gewerbeanmeldung eine Gratis-Beratung* vom Gründerservice der WKO in Anspruch zu nehmen. Du wirst dabei wirklich ausführlich über deine zukünftigen Rechte und Pflichten informiert und erfährst auch, mit welchen Kosten Du in etwa zu rechnen haben wirst. Lass dir ruhig alles erklären – Du bezahlst diese Gratis-Beratung dann ohnehin mit deinen Beiträgen in den nächsten Jahren… 😉 

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Lohnt sich der Versuch, mit Fotografie Geld zu verdienen?

 

Diese Frage kann Dir im Vorfeld niemand beantworten. Fakt ist, dass der Foto-Markt gesättigt ist. Das Angebot an Fotografen ist riesig, die Nachfrage schrumpfend. 
Klassische Auftragsbereiche wie Hochzeiten, Neugeborenen Fotografie, Familienfotos und Porträtfotografie* gibt es zwar noch. Aber auch dieser Bereich schrumpft. Die Kameratechnologie ist hoch entwickelt, die Bildbearbeitung einfach. Vielen Menschen genügen die Fotos, die sie selber machen. Falls nicht kennt auch so gut wie jeder einen Hobbyfotografen, der einem die Bilder eben mal so macht. 

Die Nachfrage nach Fotos an sich ist stark. Blogger, Werbetreibende, Zeitungen etc. haben einen enormen Bedarf an Bildern, vor allem für Ihren täglichen Webauftritt. Dieser Bedarf wird jedoch zu einem großen Teil von Stock-Plattformen gedeckt, die den Kunden eine große Auswahl hervorragenden Fotos anbieten. Das was von diesen Einnahmen beim Fotografen ankommt ist – sagen wir es mal so – erstaunlich wenig. Wer nicht wirklich jeden Tag dutzende Fotos auf Stockbörsen verkauft* wird kaum davon leben können. Selbst wer sich wirklich auf Stockfotografie spezialisiert hat einen enormen Mitbewerb und die Zahl der verfügbaren Fotos in den entsprechenden Börsen steigt täglich. Alleine Adobe Stock (vormals Fotolia) verfügte nach eigenen Angaben bereits im Jahr 2015 über 40 Millionen Fotos, Grafiken und Videos. 

Reportagefotografie ist natürlich ebenfalls eine Möglichkeit. Nur – wie viele hochwertige Reportage Magazine gibt es? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, von diesen als Fotograf beschäftigt zu werden, bzw. seine Reportagen verkauft zu bekommen*? Auch Tageszeitungen beschäftigen kaum noch Fotografen. In der Regel reicht das, was der Reporter mit der Kompaktkamera fotografiert. Oder Leser zur Verfügung stellen.

Geld verdienen kann man auch mit Mode- und Produktfotografie*. Allerdings beschäftigen große Unternehmen hier oft auch eigene Fotografen, vergeben also keine Aufträge. 

Das soll jetzt alles nicht heißen, dass es unmöglich ist, als Fotograf Geld zu verdienen. Wer den Schritt jedoch wagt, sollte sich darauf einstellen, dass es nicht einfach wird. 
Und gleichzeitig kommt auch jede Menge Arbeit auf einen zu. Man ist verpflichtet eine Buchhaltung zu führen* und eine Steuererklärung abzugeben. Dazu noch Anfragen beantworten und Angebote schreiben.* Die Werbung macht sich auch nicht von selbst. Wer eine Webseite betreibt – also jeder – muss sich auch um gesetzliche Dinge wie AGB´s, Datenschutz* und dergleichen mehr kümmern.  

Das ist es also, womit Du rechnen musst, wenn Du planst, mit deinen Fotos künftig Geld zu verdienen.

Hier noch einige weiterführende links:

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Wann_benoetigt_man_eine_Gewerbeberechtigung_.html

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Taetigkeiten-ohne-Gewerbeberechtigung-FAQ.html#heading_6__Brauchen_Kuenstler_eine_Gewerbeberechtigung_

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Neue_Selbstaendige.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/227/Seite.2270200.html (Einkommenssteuer)

https://www.svagw.at/cdscontent/?contentid=10007.740793&viewmode=content (Ausnahmen SVA)

https://www.svagw.at/cdscontent/?contentid=10007.740766&portal=svaportal&viewmode=content (Neue Selbstständige SVA)

https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/Gewerbeanmeldung.html

https://www.gruenderservice.at/site/gruenderservice/beratung-kontakt/Beratung-und-Kontakt.html

Allzeit gut Licht!

 

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